Verpackungs-Lizenzierung

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 01.01.2019

Seit dem 01.01.2019 muss sich jeder, der verpackte Waren für den privaten End­verbraucher in Deutschland in Verkehr bringt, bei der Stiftung Zentrale Stelle Ver­packungs­register "LUCID" registrieren lassen und seine jährlichen Verpackungs­mengen melden und gleichzeitig bei einem dualen Systempartner die Gebühren für die spätere Verwertung und Entsorgung abführen. Unter die Kategorie Service­verpackungen fallen auch Trage­taschen jeder Art. 

Was Sie tun können:

Grundsätzlich ist nach dem Verpackungs­gesetz derjenige zur Registrierung und Lizenzierung von Verpackungen verpflichtet, der erstmals mit Ware befüllte, sogenannte system­beteiligungs­pflichtige Verpackungen in Umlauf bringt. System­beteiligungs­pflichtige Serviceverpackungen sind mit Waren befüllte Verkaufsverpackungen sowie Um­ver­packungen, die nach Gebrauch typischer­weise beim privaten End­ver­braucher (und vergleichbare Anfallstellen) als Abfall an­fallen. Unter­nehmen ohne eigene Registrierungsnummer können Ihren Vor­lieferanten mit der Entpflichtung der Lizenzierung beauftragen.

Auf den Punkt gebracht:

Alle Verpackungen, die in den Markt eingebracht werden, unterliegen schon seit vielen Jahren durch die Verpackungs-verordnung (VerpackV) der kostenpflichtigen Entsorgung. 2018 hat der Gesetzgeber die Verordnung in ein Gesetz verabschiedet. Der Erst-Inverkehrbringer, also derjenige, der die Verpackungen erstmals befüllt an seine Kunden abgibt, steht nach dem Ver­ursacher­prinzip in der Verantwortung.

Wie wir Sie unterstützen können:

Wir sind bereits registriert und bieten Ihnen an, unter unserer eigenen Registrierungs­nummer Ihrer Verpflichtung zur Meldung und Abführung an ein duales System kosten­pflichtig nachzukommen. Alle hier im Shop genannten Preise enthalten noch keine Lizenzierungs- bzw. Entsorgungs­gebühren. Bitte erfragen Sie unsere Konditionen über das nachstehende Formular. Danach können Sie uns gerne beauftragen, diesen Service für Sie mit befreiender Wirkung zu über­nehmen. Zum Nachweis vor Behörden erhalten Sie dann eine separate Abrechnung.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt unter: www.verpackungsregister.org

Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar.