Verpackungs-Lizenzierung
Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 01.01.2019
Seit dem 01.01.2019 muss sich jeder, der verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland in Verkehr bringt, bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister "LUCID" registrieren lassen und seine jährlichen Verpackungsmengen melden und gleichzeitig bei einem dualen Systempartner die Gebühren für die spätere Verwertung und Entsorgung abführen. Unter die Kategorie Serviceverpackungen fallen auch Tragetaschen jeder Art.
Was Sie tun können:
Grundsätzlich ist nach dem Verpackungsgesetz derjenige zur Registrierung und Lizenzierung von Verpackungen verpflichtet, der erstmals mit Ware befüllte, sogenannte systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringt. Systembeteiligungspflichtige Serviceverpackungen sind mit Waren befüllte Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher (und vergleichbare Anfallstellen) als Abfall anfallen. Unternehmen ohne eigene Registrierungsnummer können Ihren Vorlieferanten mit der Entpflichtung der Lizenzierung beauftragen.
Auf den Punkt gebracht:
Alle Verpackungen, die in den Markt eingebracht werden, unterliegen schon seit vielen Jahren durch die Verpackungs-verordnung (VerpackV) der kostenpflichtigen Entsorgung. 2018 hat der Gesetzgeber die Verordnung in ein Gesetz verabschiedet. Der Erst-Inverkehrbringer, also derjenige, der die Verpackungen erstmals befüllt an seine Kunden abgibt, steht nach dem Verursacherprinzip in der Verantwortung.
Wie wir Sie unterstützen können:
Wir sind bereits registriert und bieten Ihnen an, unter unserer eigenen Registrierungsnummer Ihrer Verpflichtung zur Meldung und Abführung an ein duales System kostenpflichtig nachzukommen. Alle hier im Shop genannten Preise enthalten noch keine Lizenzierungs- bzw. Entsorgungsgebühren. Bitte erfragen Sie unsere Konditionen über das nachstehende Formular. Danach können Sie uns gerne beauftragen, diesen Service für Sie mit befreiender Wirkung zu übernehmen. Zum Nachweis vor Behörden erhalten Sie dann eine separate Abrechnung.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt unter: www.verpackungsregister.org
Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar.